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Ist es zwingend notwendig, die Kodierungen der Gefahren- und Sicherheitshinweise in das Kennzeichnungsetikett aufzunehmen?

Helpdesk-Nummer: 0362

Nein. Artikel 21 und 22 der CLP-Verordnung verlangen, dass die Hinweise auf dem Etikett entsprechend dem in Anhang III und Anhang IV, Teil 2 vorgegebenen Wortlaut zu verwenden sind. Die Kodierungen, die diesen Hinweisen entsprechen, sind für das Etikett nicht erforderlich, werden aber nicht explizit ausgeschlossen. Es bleibt dem Lieferanten überlassen, ob er zusätzlich die Kodierungen der Hinweise auf dem Etikett angibt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 239)