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Durch die Berichtigung der CLP-Verordnung vom 20.1.2011 werden die Kodierungen (Codes) für Gefahrenklassen und –Kategorien in englischer Sprache angegeben. Was bedeutet das für das Sicherheitsdatenblatt?

Helpdesk-Nummer: 0355

Mit der Berichtigung der CLP-Verordnung vom 20.1.2011 (ABl. L 16/1) wurde im Anhang VI die Tabelle 1.1 und im Anhang VII die Tabelle 1.1 geändert. Die deutschen Kodierungen (Codes) für die Gefahrenklassen und –Kategorien wurden durch englische Kodierungen ersetzt. Das hat Auswirkungen auf die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB). Diese Berichtigungen sind zu übernehmen, wenn neue SDB erstellt werden oder bestehende SDB aktualisiert werden müssen. Eine Aktualisierung bestehender SDB allein auf Grund der Sprachänderung, d. h. um die deutschen Kodierungen (Codes) durch englische zu ersetzen, ist nicht notwendig.