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Ist es möglich, auf eine Einstufung zu „verzichten“ mit der Begründung, dass keine Exposition auf Grundlage der identifizierten Verwendungen (und solchen, von denen abgeraten wird), aus dem Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH hervorgeht?

Helpdesk-Nummer: 0187

Nein, dies ist nicht möglich. Die Einstufung von Gefahren ist nur von den intrinsischen Eigenschaften eines Stoffes oder eines Gemisches abhängig. Die Exposition soll dabei nicht betrachtet werden.

Die Gefahren eines Stoffs oder Gemischs werden in der Lieferkette über die Kennzeichnungselemente und die Einstufung/Kennzeichnung im Sicherheitsdatenblatt mitgeteilt. Die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen weiter abwärts in der Lieferkette beruhen auf diesen Informationen. Der „Verzicht“ auf eine Einstufung würde diesen Informationsfluss in der Lieferkette unterbrechen. Daher ist es nicht möglich, ausgehend von einem angenommenen Expositionsmangel auf die Einstufung zu verzichten.
Hinweis: Die Form und der physikalische Zustand eines Stoffs oder Gemisches sind bei der Einstufung im Einklang mit Artikel 5 und 6 der CLP-Verordnung zu berücksichtigen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 850)