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Bei der Meldung von Biozidprodukten muss gemäß ChemBiozidDV die Wirkstoffkonzentration angegeben werden. Welche Konzentration ist für in situ hergestellte Wirkstoffe anzugeben?

Helpdesk-Nummer: 0730

Bei Biozidprodukten, welche vor Ort (in situ) zur Herstellung von Wirkstoffen eingesetzt werden sollen, ist die Konzentration der erzeugten Wirkstoffe anzugeben. Allerdings variiert die erzeugte Wirkstoffkonzentration je nach Anwendung des Biozidprodukts. Bei der Meldung eines entsprechenden Biozidprodukts ist aus technischen Gründen nur die Angabe einer Konzentration möglich und keines Konzentrationsbereichs. Bitte geben Sie daher die minimale Konzentration des erzeugten Wirkstoffs in g/kg an, die erreicht wird, wenn das Biozidprodukt entsprechend der Bedingungen der Gebrauchsanweisung verwendet wird.