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Wie können Produkte gemäß ChemBiozidDV „nachgemeldet“ werden, die bisher im Rahmen der Übergangsregelungen im laufenden Zulassungsverfahren ohne Meldung verkehrsfähig waren und für die gemäß Biozid-Meldeverordnung keine Meldung erforderlich war?

Helpdesk-Nummer: 0724

Nach Aktualisierung des Meldeformulars wird es möglich sein, Biozidprodukte zu melden, deren Wirkstoff/Wirkstoffe den Zeitpunkt der Genehmigung erreicht hat/haben