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Sie haben für ein Produkt fristgerecht einen Antrag auf Zulassung nach BPR 528/2012 gestellt, welcher sich in der Bewertung befindet: Betreffen die neuen Regelungen der ChemBiozidDV auch die Meldung und Aktualisierung von Produkten die sich derzeit im Entscheidungsverfahren befinden?

Helpdesk-Nummer: 0721

Die Meldung und Aktualisierung von Meldungen wird im Rahmen der ChemBiozidDV künftig auch für Produkte erforderlich, die sich aktuell in Deutschland in einem laufenden Entscheidungsverfahren befinden.

Um diesen Regelungen zu entsprechen muss eine vorhandene Meldung für dieses Biozidprodukt aktualisiert, das heißt um die neuen Meldeangaben ergänzt werden oder, sofern noch keine Meldung für dieses Biozidprodukt vorliegt, diese den neuen Meldeanforderungen entsprechend erstellt werden. Die Aktualisierung der Meldung hat so lange zu erfolgen, wie noch Produkte ohne eine Zulassung auf dem Markt sind.