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Müssen Meldene gemäß ChemBiozidDV einen Sitz innerhalb der EU haben?

Helpdesk-Nummer: 0719

Firmen mit Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) oder der Schweiz können keine Meldungen gemäß ChemBiozidDV vornehmen. Entsprechende Firmen benötigen einen gesetzlichen Vertreter innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) oder der Schweiz.