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Darf eine Produktmeldung nach Biozidrechts-Durchführungsverordnung auch von Unternehmen außerhalb von Deutschland vorgenommen werden?

Helpdesk-Nummer: 0643

Die Meldung von Biozidprodukten in der Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte (eBIOMELD) kann von Unternehmen innerhalb der EWR-Staaten sowie der Schweiz vorgenommen werden. Unternehmen außerhalb der EWR beziehungsweise der Schweiz benötigen ein in der EWR ansässiges Unternehmen, das die Meldung als Importeur durchführt.