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Der Handelsname meines Biozidproduktes hat sich geändert. Muss ich das Produkt neu melden?

Helpdesk-Nummer: 0427

Sie haben ein Biozidprodukt mit der bisherigen Handelsbezeichnung gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung gemeldet und hierfür eine N-Nummer als Registrierungsnummer erhalten, ein Zulassungsantrag ist für dieses Produkt derzeit noch nicht erforderlich. Wenn Sie das Biozidprodukt unter einem neuen Handelsnamen in den Verkehr bringen, müssen Sie das Biozidprodukt neu melden. Bitte beachten Sie, dass Sie eine neue Registrierungsnummer zugewiesen bekommen, die Sie an dem Produkt vor der  Breitstellung auf dem Markt anbringen müssen.

Sofern Sie sich sicher sind, dass keine Biozidprodukte unter dem alten Handelsnamen mit der alten Registrierungsnummer mehr im Verkehr sind (das heißt: gegebenenfalls auch nicht mehr bei einem Einzelhändler zum Verkauf stehen), können Sie die alte Registrierungsnummer löschen lassen. Bitte senden Sie hierfür eine entsprechende Anfrage zur Löschung des Produkts aus der Datenbank mit Angabe der Registrierungsnummer, des Datums der Meldung und Ihren Firmendaten (Firmenname, Benutzername des Accounts gemäß Meldedatenbank) per E-Mail an die Adresse chembioziddv@baua.bund.de.

Sie müssen die entsprechenden Informationen zu dem Biozidprodukt mit dem neuen Handelsnamen auch bei dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hinterlegen.