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Ist es richtig, dass die Meldung und die Zulassung von Biozidprodukten nach dem Biozidgesetz bei der BAuA in Dortmund erfolgt?

Helpdesk-Nummer: 0424

Ja, sowohl die Meldung als auch die Beantragung einer Zulassung müssen bei der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen.

Sofern ein Produkt die Übergangsregelungen in Anspruch nehmen kann, muss es vor dem Inverkehrbringen gemäß der Biozidrechts-Durchführungsverordnung online gemeldet werden.

Wird ein Produkt nach der Genehmigung des darin enthaltenen Wirkstoffs zulassungspflichtig, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie können einen Antrag auf eine nationale Zulassung bei der Bundesstelle für Chemikalien stellen.
  2. Sie können in einem anderen Mitgliedstaat bei den dort zuständigen Behörden einen Antrag auf eine nationale Zulassung stellen und in Deutschland ebenfalls bei der Bundesstelle für Chemikalien einen Antrag auf eine gegenseitige Anerkennung dieser Zulassung.
  3. Sie können unter bestimmten Bedingungen eine Unionszulassung beantragen, dieser Antrag müsste bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gestellt werden. In diesem Fall hätten Sie die Möglichkeit, zuvor bei der Bundesstelle für Chemikalien anzufragen, ob diese die Bewertung Ihrer Unterlagen übernimmt.