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Wie müssen Biozidprodukte gemäß ChemBiozidDV gemeldet werden, die aus zwei Komponenten bestehen, die zur in situ Herstellung von Wirkstoffen eingesetzt werden sollen?

Helpdesk-Nummer: 734

Sollten die beiden Komponenten (die am Ort der Anwendung / in situ zur Herstellung eines Wirkstoffes eingesetzt werden sollen) als Bündel oder in einem Paket auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen diese als Biozidprodukt gemeinsam gemeldet werden.

Sollten zwei Komponenten separat auf dem Markt bereitgestellt werden, sollten diese gemäß der ChemBiozidDV auch als ein Biozidprodukt gemeldet werden. Jedoch sind technische Anpassungen bei der Meldung notwendig:
Sofern relevant, geben Sie bitte für den Handelsnamen bei der zusammengefassten Meldung die unterschiedlichen Namenszusätze für die jeweiligen Komponenten (z.B. "A" und "B") in Klammern hinter dem Handelsnamen an.