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Können Biozidprodukte mit dem Wirkstoff „Wasserstoffperoxid“ in den Produktarten 2, 3 und 5 über den 01.02.2017 hinaus verkehrsfähig sein?

Helpdesk-Nummer: 0476

Ja, übergangsweise sind Biozidprodukte für die Produktarten 2, 3 und 5, die unter dem Wirkstoff „Wasserstoffperoxid“ gemeldet wurden, tatsächlich aber den in situ Wirkstoff „Hydrogen peroxide generated from sodium percarbonate by dissolution in water“ enthalten, über den 01.02.2017 hinaus zulassungsfrei verkehrsfähig.

Die in situ Wirkstoff-Precursor-Kombination wurde für die Produktarten 2, 3 und 5 nachnotifiziert. Momentan ist eine Produktmeldung gemäß der Biozid-Meldeverordnung mit diesem in situ Wirkstoffnamen jedoch noch nicht möglich. Die bereits unter dem Wirkstoffnamen „Wasserstoffperoxid“ gemeldeten Produkte,  die diesen in situ Wirkstoff enthalten, bleiben bis zu der Genehmigungsentscheidung über den in situ Wirkstoff verkehrsfähig. Sobald der in situ Wirkstoff in den Anhang II der Review-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1062/2014, geändert durch Verordnung (EU) 2017/698) aufgenommen worden ist, muss der Wirkstoffname von „Wasserstoffperoxid“ zu „Hydrogen peroxide generated from sodium percarbonate by dissolution in water“ geändert werden.