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Können gemeldete Produkte, deren Wirkstoffe zu in situ Wirkstoff-Precursor-Kombinationen redefiniert wurden, über das in der eBiomeld Datenbank angegebene Datum hinaus verkehrsfähig sein?

Helpdesk-Nummer: 0475

Ja. Die dem Meldeverfahren zu Grunde liegende Datenbank eBiomeld enthält gemäß Biozid-Meldeverordnung Biozid-Wirkstoffe, die in Anhang II der Review-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1062/2014, geändert durch Verordnung (EU) 2017/698) enthalten sind. Redefinierte in situ Wirkstoff-Precursor-Kombination sind noch nicht in Anhang II der Review-Verordnung aufgenommen worden, so dass momentan eine Produktmeldung nicht immer möglich ist. Die bereits unter dem alten Wirkstoffnamen gemeldeten Produkte bleiben aber zunächst zulassungsfrei verkehrsfähig.

In der "List of compliant notifications" sind die in situ Kombinationen aufgelistet, die erfolgreich nachnotifiziert wurden. In dieser Liste ist ein Datum angegeben, bis zu dem ein Wirkstoffgenehmigungsantrag eingereicht werden muss.

Sobald die in situ Wirkstoff-Precursor-Kombination in den Anhang II der Review-Verordnung aufgenommen worden ist, muss der bisherige Wirkstoffname entsprechend zu dem Namen der in situ Wirkstoff-Precursor-Kombination geändert werden.