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SVHC-Verfahren

Im Jahr 2012 haben die EU-Kommissare Tajani und Potočnik den Anspruch formuliert, im Rahmen von REACH bis zum Jahr 2020 alle relevanten SVHCs (besonders besorgniserregende Stoffe) zu identifizieren und in die Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren aufzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU-Kommission unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten und ECHA einen mehrstufigen Fahrplan, die sogenannte „Roadmap on Substances of Very High Concern to 2020“ entwickelt und Anfang 2013 veröffentlicht.

Zunächst werden in verschiedenen Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene die Stoffe identifiziert, die auf Grund ihrer intrinsischen Eigenschaften die Bedingungen zur Aufnahme in die Kandidatenliste erfüllen. In der nachfolgenden Analyse der regulatorischen Maßnahmenoptionen prüfen die Mitgliedstaaten, welches regulatorische Verfahren für einen bestimmten Stoff die effizienteste Maßnahme zur Risikominderung ist und wie sie umgesetzt werden kann.

In der Vergangenheit wurde bei der Erstellung der Kandidatenliste sowie des Anhangs XIV der zulassungspflichtigen Stoffe häufig die fehlende Transparenz und Einbindung von Industrieerfahrungen kritisiert. Mit der Umsetzung der "SVHC Roadmap to 2020" sollen die Verfahren für die Öffentlichkeit und insbesondere für die betroffene Industrie transparent gestaltet werden, ohne die Anforderungen an die Vertraulichkeit zu vernachlässigen. Um belastbare Ergebnisse zu erhalten, ist es zudem erforderlich, die Industrie frühzeitig zu beteiligen.