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Brexit und die PIC-Verordnung

Beachten Sie, dass die Referenzen zum Brexit bzw. Austritt auf dieser Seite davon ausgehen, dass es keine Übergangsphase nach dem tatsächlichen Austritt Großbritanniens gegeben hätte. Es gilt nun eine Übergangsphase bis mindestens zum 31.12.2020, in der das Vereinigte Königreich beabsichtigt weiterhin EU-Recht anzuwenden. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk wird diese Seite aktualisieren, sobald weitere Details über den Austritt des Vereinigten Königreichs feststehen.

Die ECHA gibt bekannt, dass das manuelle Notifizierungsverfahren gegenüber dem Vereinigten Königreich (UK) wegen eines etwaigen Brexits ab sofort wieder aufgenommen wird und verweist dazu auf den untenstehenden Leitfaden.

Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Übergangsfrsit. Ab dem 1. Januar 2021 ist es möglich, für Unternehmen aus der EU und Nordirland , eine PIC-Exportmeldung in ePIC für Nicht-EU-Länder, einschließlich dem Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales), einzureichen.

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